Die Richtlinie beschreibt, welche Fördergelder für Spielplätze im ländlichen Raum zur Verfügung gestellt werden. In welcher Höhe welche Spielplatz-Projekte über welche Institutionen gefördert werden, sollten Projektstarter den Details der Richtlinie entnehmen.
Maßnahmen der grundhaften Erneuerung und Sanierung sowie auch der Neuerrichtung von Kinderspielplätzen werden vorrangig gefördert.
Hierzu zählen:
- die Anschaffung von kindgerechten Spielgeräte für Spielplätze und Bewegungsräume sowie von ergänzenden Ausstattungen für öffentliche Spielplätze (zum Beispiel Sitzbänke, Abfallsammler, Fahrradständer),
- Baumaßnahmen im Rahmen des Spielplatzbaus und Pflanzungen zur Platzgestaltung, einschließlich flächenabgrenzender Maßnahmen (zum Beispiel Umzäunung, Heckenpflanzung) sowie die Errichtung der unter Buchstabe a genannten Ausstattungen,
- Planungsleistungen rund um den Spielplatzbau,
- erforderliche Gebrauchsabnahmen durch sachkundige Personen (zum Beispiel nach DIN EN 1176) für die Erstabnahme von Kinderspielplätzen und Spielplatzgeräten.
Die genauen Anforderungen sind der Richtlinie zu entnehmen:
Merkblatt & Richtline zur Förderung von Kinderspielplätzen